Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.